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Videovereinbarung – Disclaimer

Ich bestätige hiermit, dass ich für die Mitwirkung als Darsteller in einem Musikvideo der Band BadAss Sound Factory (B.A.S.F), nachfolgende Punkte gelesen habe, sie beachte und ihnen zustimme.



Tätigkeit

Von der Band B.A.S.F werden Playback Sequenzen eines Refrains als Musikfile zur Verfügung gestellt. Die Mitwirkenden filmen sich selbst dabei, wie sie zu dieser Aufnahme lippensynchron performen und laden diese Aufnahme dann Via WETRANSFER hoch und sende sie an folgende Mailadresse: video@basf-music.om

Denkt nicht zu kompliziert, habt spaß und macht einen kurzen Clip zum Sound mit euren Moves oder was auch immer Ihr performen wollt. :)



Entgelt

Die Darsteller verüben diese Tätigkeit entgeltlos. Als Gegenleistung überlegt sich B.A.S.F freie Eintritte für kommende Shows oder freies Merchandise an die Darsteller auszugeben. Diese Leistungen der Band sind freiwillig und können vom Darsteller nicht eingefordert werden.

Es werden von B.A.S.F keinerlei Kosten übernommen, die der Darsteller zur Herstellung seines Videobeitrags benötigt.



Rechteeinräumung

  1. B.A.S.F stehen sämtliche Verwertungsrechte am Musikvideo zu. Insbesondere räumt der Darsteller der Band B.A.S.F an sämtlichen Werken, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung entstehen, bereits mit Entstehen ein exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Werknutzungsrecht ein, das Werk unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu bearbeiten und das Original oder die bearbeitete Version zu nutzen und das Werk, insbesondere das daraus resultierenden Musikvideo, auf alle heute und zukünftig bekannten Nutzungsarten zu verwerten.
  2. Die Rechtseinräumung umfasst dabei insbesondere das Musikvideo in jeder Phase der Herstellung als Ganzes und in Teilen, sowie die zum Musikvideo gehörigen Einzelaufnahmen.
  3. Das Bearbeitungsrecht von B.A.S.F umfasst insbesondere das Recht, die eingesandten Videos zu kürzen, neue oder abgeänderte Szenen, Musik etc. hinzuzufügen oder die Handlungsumfolge umzustellen, zu synchronisieren, zu untertiteln, zu übersetzen, sowie das Fortsetzungs-, Weiterentwicklungs-, Wiederverfilmungs- und Neuverfilmungsrecht und das Recht, das Musikvideo für Bühnen und Hörspielfassungen zu bearbeiten. B.A.S.F ist berechtigt, einzelne Aufnahmen des Musikvideos oder Teile des Musikvideos in andere Musikvideos zu übernehmen, sowie das Musikvideo und einzelne Teile daraus zur Werbung zu verwenden.
  4. Das Bearbeitungsrecht umfasst insbesondere auch die Herstellung eines Making Of’s und Merchandisingrechte.
     „Merchandisingrechte“ bezeichnet Produkte und Dienstleistungen, welche auf dem Musikvideo, dessen Charakteren, Handlungen, audiovisuellen Bestandteilen oder Themen basieren. Der Begriff beinhaltet insbesondere Musik-CD’s, Kleidungsstücke, Bücher, Comics, Soundtracks, Fotos, Posters, Computerspiele und andere Medien und Produkte.
  5. Zur Verwertung des Originals oder der bearbeiteten Fassung des Musikvideos zählen.


Insbesondere:

  • a. das Recht, das Musikvideo oder die bearbeitete Version in jedem technischen Format und auf jede Art öffentlich aufzuführen, insbesondere in den digitalen Medien (YouTube, Instagram, TikTok, Facebook, etc.) im Kino, auf Filmfestivals, im Wege der Closed Circuit Aufführungen in Flugzeugen, Schiffen, etc.
  • b. das Recht, das Musikvideo oder die bearbeitete Version zu senden, unabhängig von der Art des dabei verwendeten technischen Verfahrens (analog oder digital, kabellos oder kabelgebunden, usw.)
  • c. das Recht, das Musikvideo oder die bearbeitete Version der Öffentlichkeit in elektronischer Form, im Wege von On-Demand- oder Near-On-Demand-Diensten, kabelgebunden oder kabellos zur Verfügung zu stellen.
  • d. das Recht, das Musikvideo oder die bearbeitete Version auf Bild / Bild-Tonträgern zu vervielfältigen und zu verbreiten, aufzuführen, sowie die Bildträger zu vermieten und zu verleihen.
  • e. das Recht, die bearbeitete Version zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen, zu senden / unabhängig von der Art des dabei verwendeten technischen Verfahrens, auszustellen, vorzutragen, auf- und vorzuführen und zur Verfügung zu stellen.

    6 . B.A.S.F ist berechtigt, die ihm eingeräumten Rechte zur Gänze oder zum Teil an Dritte zu übertragen oder Dritten Werknutzungsrechte oder Bewilligungen einzuräumen.

    7. B.A.S.F wählt den Titel des Musikvideos frei und hat hinsichtlich dieses Titels das alleinige, unbeschränkte und ausschließliche Recht der Titelnutzung. Dies gilt sinngemäß auch für die in der ausländischen Verwertung genutzten Titel.

    8 .Der Darsteller wird tunlichst im Vor- und Nachspanns des Films prominent genannt. Für durch Dritte begangene Verstöße gegen diese Namensnennungspflicht haftet B.A.S.F nicht.

    9 .Das übermittelte Filmmaterial steht im Eigentum von B.A.S.F.

    10 .B.A.S.F entscheidet ausschließlich über die Veröffentlichung des Musikvideos und die der Veröffentlichung gewidmete letzte Schnittfassung.

    11. Im Rahmen der Werbung für das Musikvideo darf B.A.S.F Namen und die persönlichen Angaben und Abbildungen des Darstellers, sowie Aufzeichnungen des Produktionsgeschehens nutzen, soweit diese filmbezogen sind (z.B. Filmographie oder sonstige Credits des Darstellers).

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